Femizide in der Schweiz: Frauen zu schützen ist eine Verpflichtung
Am 11. November 2025 lancierte der Bundesrat eine nationale Präventionskampagne gegen geschlechtsbezogene Gewalt. Nur wenige Wochen später zeigte die Budgetdebatte im Parlament, wie fragil dieses politische Bekenntnis ist. Dieser Beitrag ordnet die Ereignisse ein und zeigt, warum der Schutz von Frauen in der Schweiz noch immer keine Selbstverständlichkeit ist.
Der 11. November 2025: Ein wichtiges Signal
Am 11. November 2025 lancierte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt. Die Kampagne ist auf mehrere Jahre angelegt und richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen.
Bereits im Vorfeld hatte die Bundesrätin betont, dass die Bemühungen dringend verstärkt werden müssten und die Ziele der Istanbul-Konvention für die Schweiz höchste Priorität hätten. Dieses klare politische Signal wurde schweizweit wahrgenommen, nicht zuletzt, weil es um den Schutz grundlegender Menschenrechte geht.
Wenn politische Prioritäten sichtbar werden
Ein ernüchterndes Licht auf die tatsächliche Priorisierung dieses Themas warf jedoch die Budgetdebatte im Nationalrat vom 8. Dezember 2025.
Zwar bewilligte der Nationalrat 1,5 Millionen Franken für die nationale Präventionskampagne. Gleichzeitig strich er jedoch — entgegen dem Entscheid des Ständerats — die zusätzliche Million Franken für den Schutz von Frauen und verwendete diese Mittel für andere Budgetposten, insbesondere für die Landwirtschaft.
Die Empörung darüber war gross.
Öffentlicher Druck als Korrektiv
Erst die rasch organisierten und gebündelten Aktionen in Form von Demonstrationen, Online-Petitionen und E-Mail-Kampagnen führten zu einer Kehrtwende. Die Art der Mobilisierung rückte dabei in den Hintergrund, entscheidend war ihre Wirkung.
In einem zweiten Anlauf bewilligten sowohl National- als auch Ständerat die Erhöhung des entsprechenden Budgetpostens. Dass grundlegende Schutzmassnahmen für Frauen erst unter massivem öffentlichem Druck gesichert werden müssen, bleibt jedoch hochproblematisch.
Geschlechtsbasierte Gewalt: Die Realität in der Schweiz
Am 24. November 2025 fand der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. Geschlechtsbasierte Gewalt ist nach wie vor die traurige Nummer eins unter den Menschenrechtsverletzungen, denen Frauen in Europa ausgesetzt sind.
Die Kernaussage des Generalsekretärs des Europarats und ehemaligen Bundesrats Alain Berset war entsprechend klar: «Keine Frau sollte in Angst vor Gewalt leben.»
Die Realität in der Schweiz steht dieser Aussage jedoch in bedrückendem Kontrast gegenüber.
Alarmierende Zahlen Die Schweiz tut zu wenig
Bereits bis Ende November berichteten die Schweizer Medien von 27 Femiziden im Jahr 2025 — also von Tötungen von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts.
Diese Zahlen sind kein statistischer Ausreisser, sondern Ausdruck eines strukturellen Problems.
Besorgniserregend sind auch die Befunde im zweiten Bericht der unabhängigen Expert*innengruppe des Europarats (GREVIO), die die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt überwacht.
Der im September 2025 veröffentlichte Bericht kommt zu einem ernüchternden Schluss: Die Schweiz tut zu wenig.
GREVIO kritisiert dabei insbesondere die mangelhafte Umsetzung aller vier Säulen der Konvention:
- Prävention
- Schutz der Betroffenen
- Strafverfolgung
- Eine koordinierte Gesamtstrategie
Zentraler Grund ist der Mangel an ausreichenden Ressourcen. In anderen Worten: Die Leistung der Schweiz bei der Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtungen ist ungenügend.
Kein Grund zur Entwarnung
Dass Schutzmassnahmen für Frauen politisch immer wieder neu erkämpft werden müssen, wirft grundlegende Fragen zum politischen Willen und zur nachhaltigen Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz auf.
Der Schutz von Frauen vor Gewalt ist keine Option. Er ist eine Verpflichtung.